Hast du eins - so bist du wer

Ziemlich ungehalten ruft eine Mutter bei der IfS-Schuldenberatung an und berichtet, dass ihr 16jähriger Sohn, Martin, der noch in die Schule geht seit einigen Wochen über mehr Geld verfügt, als er Taschengeld bekommt. Zuerst habe sie vermutet, dass er das Geld gestohlen hat. Als sie ihn darauf anspricht, meint er ganz selbstverständlich, dass er noch nie gestohlen habe. Das Geld habe er von seinem Taschengeldkonto bei der Bank behoben. Da habe es nie Probleme gegeben. Natürlich würde er versuchen, das Geld auch wieder zurückzubezahlen. Da Martins Mutter über diese Möglichkeit nicht informiert war und auch keine Zustimmung zu einem Kontoüberzug gegeben hat, ist ihre Verärgerung verständlich…

Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche, auch ohne eigenes Einkommen, ihr Konto bei der Bank überziehen können. Bei manchen Banken mehr, bei anderen weniger oder gar nicht. Aber nicht nur bei einkommenslosen Jugendlichen ist der Kontoüberzug ein Problem. Auch junge Menschen mit eigenem Einkommen können durch ein ständig überzogenes Gehaltskonto in größere Schwierigkeiten kommen:

  • Die Überziehungszinsen sind in der Regel höher als bei einem Kredit.
  • Wer ständig hinter dem Kontoüberzug her ist, tut sich schwer einmal ins Plus zu gelangen.
  • Auch ein Kontoüberzug ist ein Kredit - aber ein sehr teurer.
  • Wer sein Einkommen - vermeintlich - durch Kontoüberzüge erhöht, blendet die Wirklichkeit aus und gewöhnt sich an ein Leben auf Pump.
  • Banken leben sehr gut von überzogenen Konten - bezahlen tut es ja sowieso der Kunde.

Rechtlich gesehen darf eine Bank einem Jugendlichen nur so viel Kredit gewähren als dadurch die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse nicht gefährdet sind. Selbst wenn ein Jugendlicher bei seinen Eltern wohnt kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass er über sein gesamtes Einkommen selbst verfügen kann. Der Jugendliche kann also nicht sein gesamtes Einkommen für die Schuldentilgung oder die Abdeckung des Kontoüberzuges einsetzen. Unter bestimmten Umständen, etwa bei Gefährdung seiner Bedürfnisse kann das abgeschlossene Geschäft angefochten werden. Genaue Grenzen gibt es im Gesetz nicht. Es wird immer auf den Einzelfall eingegangen.

Um es aber nicht so weit kommen zu lassen, ist eine vorausschauende Planung empfehlenswert. Die Fachleute der IfS-Schuldenberatung sind behilflich, wenn es darum geht, den Umgang mit dem eigenen Konto zu lernen oder in den Griff zu bekommen.

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