Klaus B. ist 23 Jahre alt. Er hat eine abgeschlossene Lehre als Werkzeugmacher und arbeitet bei einer Elektronikfirma im Rheintal. Bei einer Informationsveranstaltung der IfS-Schuldenberatung erzählt er uns seine Geschichte:
Klaus bester Freund ist Matthias. Matthias hat sich vor 2 Jahren ein Motorrad gekauft und konnte den Kaufpreis nicht bar bezahlen. Er finanzierte das Motorrad über einen Kredit, den Klaus als sein bester Freund, mit unterschreibt.
Vor einem halben Jahr hat Matthias durch einen Unfall das Motorrad zu Schrott gefahren. Zu allem Unglück hat sich Matthias einen so komplizierten Beinbruch zugezogen, dass er seither arbeitsunfähig ist. Durch das verringerte Einkommen kann Matthias die Kreditraten nicht mehr bezahlen. Klaus hat jetzt ein Schreiben der Bank erhalten, die ihn zum Begleichen der offenen Kreditsumme auffordert. Damit hat Klaus nie im Leben gerechnet und er möchte wissen, was er tun kann, um da raus zukommen.

Leider nicht viel. Klaus hat eine Bürgschaft unterschrieben. Das bedeutet, dass er für den offenen Kreditbetrag haftet. Wenn der Kreditnehmer - Matthias - die Kreditrate nicht mehr bezahlt, kann sich die Bank an den Bürgen wenden. Ist der Bürge nicht in der Lage, die Kreditraten zu bezahlen, kann auch gegen ihn ein Exekutionsverfahren geführt werden. Denn es gilt: "Wer unterschrieben hat, haftet!" Bei Bürgschaftsverträgen gibt es keine "pro forma" Unterschrift.

Klaus hat nur die Möglichkeit, den geleisteten Betrag von Matthias im Regressweg zurückzufordern. Das ist in den meisten Fällen erfolglos, da der Kreditnehmer häufig zahlungsunfähig ist und von ihm nichts mehr geholt werden kann (sonst hätte das bereits die Bank gemacht).

Bürgschaftsverpflichtungen werden oft im nahen Angehörigen- oder Freundeskreis eingegangen. Kommt es dann zu Zahlungsschwierigkeiten, sind vielfach massive Streitereien die Folge, die Freundschaften und Beziehungen belasten.

Vielleicht hilft die Beantwortung folgender Fragen, bevor man eine Bürgschaft unterschreibt:

  • Bin ich genau informiert, was ich unterschreibe?
  • Kann ich den Betrag, für den ich bürge, jederzeit aufbringen?
  • Bin ich bereit, für die gesamt Laufzeit des Kredits zu bürgen?

Wir raten generell davon ab, eine Bürgschaft zu unterschreiben!

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